Ethik in der Mediations-Praxis
Ethisches Selbstverständnis / Verhaltenskodex
Die von Herr Richter geführte Praxis für Wirtschaftsmediation wirkt im Interesse einer kontinuierlichen Qualitätssicherung auf die Beachtung der Grundsätze des Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren hin. Dabei sind folgende Aussagen besonders hervorzuheben:
Kompetenz
Jede/r Mediator/in sollte über die notwendige Wirtschaftserfahrung sowie eine Mediationsausbildung verfügen und sich zu kontinuierlicher Weiterbildung in diesem Fachgebiet verpflichten.
Unabhängigkeit und Unparteilichkeit
Ein Mediationsauftrag sollte nur an- oder aufgenommen werden, wenn keine Umstände erkennbar sind, die die Unabhängigkeit der/des Mediatorin/Mediators beeinträchtigen könnten.
Vertraulichkeit
Die Parteien und der Mediator/in sollten Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher Informationen aus dem Mediationsverfahren vereinbaren und sicherstellen.